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AGB & Widerrufsrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der StayRaus Gmbh, Torstraße 110 in 10119 Berlin

USt-IdNr.: DE343581433

Sitz der Gesellschaft: Berlin

Handelsregister: Berlin-Charlottenburg HRB 229470

Geschäftsführer: Julian Trautwein, Dr. Christopher Eilers, Johann Ahlers

Kontakt: help@raus.life

AGBs für die Vermietung der mobilen Cabins

1. Geltungungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Reservierungen und Verträge über die mietweise Überlassung einer mobilen Cabin zur Beherbergung sowie alle für die Gäste erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen in Bezug auf die StayRaus GmbH, soweit diese dem Vertrag wirksam zugrunde gelegt wurden.  Die Leistungen des Anbieters erfolgen-sofern nicht anders vereinbart- ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle anderen Dokumente als die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen insbesondere Prospekte, Anzeigen und Kataloge, dienen nur zu Informationszwecken.

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

a. Vermieter: StayRaus GmbH (im Folgenden auch "Raus/wir/uns" genannt).

b. Mieter/in: die Person, die mit der StayRaus GmbH einen Vertrag über die Miete /Nutzung einer mobilen Cabin und Inanspruchnahme einer Dienstleistung abschließt (im Folgenden auch “Sie/Ihnen/Ihrer” genannt).

c. Gäste: der/die Mieter/in und die vom Mieter angegebenen Personen, die die gemietete mobile Cabin benutzen werden.

2. Buchung/ Buchungsbestätigung/ Zahlungsbedingungen

Wenn Sie eine mobile Cabin auf unserer Website gefunden haben, an der Sie interessiert sind, können Sie diese je nach Verfügbarkeit zu dem angegebenen Preis in EUR inklusive Mehrwertsteuer online buchen. Die vollständige Zahlung des Mietpreises ist mit Abgabe der Buchungserklärung fällig. Solange die Zahlung nicht erfolgt ist, bleibt Ihre Buchung unbestätigt. Wir akzeptieren nur Zahlungen per Kreditkarte (Mastercard und Visa), PayPal, Google Pay und Apple Pay auf unserer Website. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung durch uns zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten von Raus erfolgt.

Sobald eine Buchung bestätigt ist, verpflichtet sich Raus, die Buchung zu dem Preis zu erfüllen, der zum Zeitpunkt der Buchung aufgeführt ist.

Alle Zusatzleistungen (wie z.B. F&B Angebote, Mobilitätslösungen, etc.) werden über unsere Website abhängig vom Standort angeboten und können auch direkt online gebucht werden. Zum Zeitpunkt der Buchung ist die vollständige Zahlung auch hierfür erforderlich.

Alle zusätzlichen Sonderwünsche sollten vor Ihrer Ankunft mit einer angemessenen Vorankündigung gemacht werden. Diese Wünsche unterliegen der Verfügbarkeit und wir können die Erfüllung von diesen Leistungen nicht garantieren, werden aber unser Bestes tun dieses zu ermöglichen.


Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von Raus  allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann Raus den vertraglich vereinbarten Preis gem. § 315 BGB angemessen anheben. Gleiches gilt, wenn durch behördliche Anordnungen besonderer Schutz- und Hygieneauflagen, auch zur Sicherheit des Gastes, Raus Mehrkosten entstehen Die Preise können vom ferner geändert werden, wenn der Mieter nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung von Raus oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und wir dem zustimmen.

Die StayRaus GmbH wird Ihnen keine Kaution für Ihre Buchung in Rechnung stellen. Wenn nach Ihrem Aufenthalt auf dem in der mobilen Cabin und / oder Grundstück ein Schaden festgestellt wird, behält sich der Vermieter das Recht vor, Ihr Zahlungsmittel zu belasten, um alle zusätzlichen Kosten zu decken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bruch, Beschädigung oder übermäßigen Reinigungsbedarf, übermäßigen Müll, Rauchen, zusätzliche Gäste, die nicht angegeben wurden, usw.

Eine Untervermietung und Überlassung der mobilen Cabin an Dritte ist nicht erlaubt. Der Vertrag darf nicht ohne Zustimmung von uns auf dritte Personen übertragen werden.

3. Reiserücktritt, Stornierungsbedingungen und Umbuchung

Sie müssen Raus unter den in Ihrer Buchungsbestätigung angegebenen Daten kontaktieren, um Ihre Buchung zu stornieren oder umzubuchen.
Bei Änderungen einer Buchung zu den Konditionen unserer flexiblen Raten, die mindestens 14 Tage vor Ankunft vorgenommen werden, fallen keine Stornierungsgebühren an und Gäste können entweder umbuchen, einen Gutschein über den vollen Buchungsbetrag (inklusive etwaiger gebuchter Zusatzleistungen) oder eine Rückerstattung des Gesamtbetrags (inklusive etwaige gebuchte Zusatzleistungen) erhalten. Die Umbuchung und die Umsetzung des Gutscheins ist abhängig von der gleichen Rate und der Verfügbarkeit. Bei Stornierungen/Umbuchungen innerhalb von 14 bis 7 Tagen vor der Ankunft können wir lediglich eine Rückerstattung von 50% des Gesamtbetrags (inklusive etwaiger gebuchter Zusatzleistungen) vornehmen, eine Umbuchung oder Ausstellung eines Gutscheins ist nicht möglich. Bei Stornierungen/Umbuchungen innerhalb von 7 Tagen vor der Ankunft ist keine Rückerstattung des Gesamtbetrags (inklusive etwaiger gebuchter Zusatzleistungen), keine Umbuchung sowie keine Ausstellung eines Gutscheins möglich. Bei Stornierungen/Umbuchungen von Buchungen zu den Konditionen unserer verbindlichen Rate ist ebenfalls keine Rückerstattung des Gesamtbetrags (inklusive etwaiger gebuchter Zusatzleistungen), keine Umbuchung sowie keine Ausstellung eines Gutscheins möglich. In jedem Fall müssen bei Umbuchungen Zusatzleistungen neu hinzugebucht werden.


Raus hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der mobilen Cabins sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Ihnen steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

Wenn Raus den Aufenthalt aus Gründen höherer Gewalt stornieren muss, wird der Aufenthalt von Raus kostenlos storniert und in einen Gutschein für den Gast umgewandelt. Der Gast kann diesen Gutschein zu einem späteren Zeitpunkt – nach Ende der höheren Gewalt – in eine neue Buchung umwandeln. Der Gutschein muss innerhalb von drei Jahren nach Ende der höheren Gewalt eingelöst werden (Buchungsdatum). Wünscht der Gast anstelle des Gutscheins die Auszahlung seines Guthabens, soll er dies Raus innerhalb eines Monats nach Erhalt der Stornierungserklärung anzeigen. Raus empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Abdeckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.


4. Anreise zur mobilen Cabin

Spätestens  48 Stunden vor Ihrer Ankunft erhalten Sie von uns Anweisungen und den Standort der mobilen Cabin an die im Buchungsformular angegebene E-Mail-Adresse. Bei Ihrer Ankunft in der mobilen Cabin erhalten Sie auch die zusätzlichen Hausregeln, die in der mobilen Cabin ausliegen. Hier wird u.a auf die Benutzung des Holzofens, Benutzung der Toilette, reduzierte Wassernutzung, Benutzung des Gasgrills,  Kochen mit dem Gasherd, etc. eingegangen und diese im Detail erläutert. Die in der Buchung angegebene Personenzahl pro mobile Cabin entspricht der maximal zulässigen Belegung unter Berücksichtigung der vorhandenen Ausstattung. Sie darf aus Sicherheits- und Versicherungsgründen nicht überschritten werden.

Haustiere sind abhängig vom Standort in der mobilen Cabin und auf dem Grundstück nur mit vorheriger Genehmigung von Raus erlaubt.

Die mobile Cabin und das Grundstück stehen Ihnen am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung. Eine frühzeitige Anreise ist nur nach Absprache mit Raus möglich und bedarf einer ausdrücklichen Bestätigung. Raus ist verpflichtet, dem Mieter die mobile Cabin zum vereinbarten Zeitpunkt sauber und in gutem Zustand zu übergeben. Zugang zur mobilen Cabin erhalten Sie durch einen Zugangscode, der Ihnen digital zugeschickt wird, da die mobile Cabins mit schlüssellosen Schlössern ausgestattet sind. Bei Nichtanreise bleibt die mobile Cabin bis spätestens 11.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Mieter gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.

Sie verpflichten sich alle Fahrzeuge auf dem ausgewiesenen Parkplatz zu parken (wie in den Anweisungen vor der Ankunft definiert). Während eines Aufenthalts sind maximal zwei Fahrzeuge auf dem ausgewiesenen Parkplatz erlaubt. Dem Mieter ist es nicht gestattet, mit einem Fahrzeug auf den für den motorisierten Verkehr gesperrten Flächen oder Privatstraßen zu fahren.

5. Aufenthalt in der mobilen Cabin und auf dem Grundstück

Sie erkennen an, dass Sie für alle Verluste oder Schäden, die Sie an der mobilen Cabin oder dem Grundstück verursachen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften voll haften.


Unsere mobile Cabins befinden sich in ländlichen und oft unerschlossenen Gebieten in der Natur. Daher erkennen Sie an, dass Sie für Ihre eigene Sicherheit (und ggf. Ihrer Haustiere) in und um der mobilen Cabin und auf dem Grundstück selbst mitverantwortlich sind. Sie bestätigen, dass Sie sich der Risiken bewusst sind, die in der Natur auftreten können. Während Ihres Aufenthalts müssen Sie Sich in dem in den Anweisungen angegebenen Bereich aufhalten.


Im Falle eines Notfalls benutzen Sie bitte die Rufnummer, die Sie in den Hausregeln finden. Wenn Sie grundsätzlich eine Frage und/oder Bemerkung haben, schicken Sie bitte eine Email an help@raus.life an. Raus wird sich bemühen, so schnell wie möglich zu antworten und bei Bedarf eine angemessene Lösung anzubieten.


Wir lieben Kinder, aber bitte beachten Sie, dass abhängig vom Alter des Kindes unsere mobilen Cabins nicht in jeglichem Umfang „kindersicher“ (z.B. bruchsicheres Glas etc.) konzipiert sind.


Lagerfeuer dürfen nur in den dafür vorgesehenen Feuerschalen gemacht werden, sofern diese von Raus zur Verfügung gestellt werden, an gewissen Standorten wird grundsätzlich kein Lagerfeuer erlaubt. Das Lagerfeuer muss unter Kniehöhe bleiben und darf nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Alle Feuer müssen bis Mitternacht gelöscht sein. Wenn ein Feuerverbot besteht, werden Sie per E-Mail benachrichtigt (Feuerverbot Hinweis), und Sie müssen sich an das Feuerverbot halten. Die Nichtbeachtung des Feuerverbots hat den sofortigen Verweis aus der mobilen Cabin und dem Grundstück zur Folge. Sie haften für alle Verluste oder Schäden an der mobilen Cabin und/oder dem Grundstück, die sich aus der Nichtbeachtung eines Feuerverbots ergeben und durch Sie verschuldet wurden.


Wir bitten Sie, die örtliche Tierwelt zu respektieren und sich auf dem Grundstück keinen Tieren zu nähern. Lärm kann in der Natur und für die Tierwelt ein ernstes Problem darstellen. Sie dürfen zu keiner Tages- oder Nachtzeit übermäßigen Lärm machen oder laute Musik spielen. Jegliche Musik im Freien und ein geselliges Beisammensein muss um 22.00 Uhr beendet sein und in geschlossenen Räumen stattfinden.


Sie erklären sich damit einverstanden, dass nur die Personen, die auf dem Buchungsformular angegeben sind, die mobilen Cabin und das Grundstück betreten dürfen. Raus behält sich das Recht vor, Sie aus der mobilen Cabin und dem Grundstück zu verweisen, wenn Sie sich nicht daran halten.

Sie verpflichten sich, sich bei der Nutzung der mobilen Cabin und des umliegenden Grundstücks verantwortungsvoll zu verhalten.


Die Benutzungshinweise für den Holzofen finden Sie in der mobilen Cabin. Bitte stellen Sie sicher, dass bei der Benutzung des Ofens stets ein Fenster für die Luftzirkulation geöffnet ist.


Das Rauchen ist in der mobilen Cabin nicht gestattet und bei einem Feuerverbot Hinweis gänzlich verboten. Sie verpflichten sich, alle zusätzlichen Hausregeln zu beachten, die innerhalb und außerhalb der mobilen Cabin aushängen.


Die zusätzlichen Hausregeln enthalten u.a. Anweisungen für die Benutzung der Komposttoilette bzw. Verbrennungstoilette. Bei Nichteinhaltung der Anweisungen für die Komposttoilette/Verbrennungstoilette, insbesondere wenn Flüssigkeit in die Kompostieranlage eingefüllt wird und den Kompostiervorgang beeinträchtigt, wird eine Gebühr (Reinigungsgebühr) erhoben, wenn eine Entsorgung erforderlich ist.

Wenn der  Vermieter in der mobilen Cabin einen Internetzugang über WLAN zur Verfügung stellt, gestattet er nur dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes in der mobilen Cabin eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Raus gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Raus hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern. Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet, daher stehen Virenschutz und Firewall nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Illegale Downloads oder Sharings haben unbedingt zu unterbleiben. Der Mieter  ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.

Raus ist berechtigt, nach vorheriger Ankündigung und Abstimmung mit dem Mieter,  die mobile Cabin zu jeder angemessenen Zeit zu betreten, um zu überprüfen, ob der Mieter die allgemeinen Bedingungen und die Hausordnung einhält. Insbesondere bei dringenden Wartungsarbeiten oder technischen Inspektionen kann der Vermieter, nachdem er den Mieter informiert hat, die erforderlichen Maßnahmen in der mobilen Cabin ergreifen.

5.1. Zusatzleistung Sauna

Abhängig vom Standort vermietet der Vermieter an den Mieter eine mobile Sauna als Zusatzleistung, die über die Website gebucht werden kann. Die mobile Sauna besteht aus einem Anhänger und einer Sauna. Der Vermieter übergibt den Mietgegenstand im gebrauchsfähigem Zustand, innen und außen fachgerecht gereinigt.

Der Mieter und die Gäste dürfen die mobile Sauna nur selbst nutzen und müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand sorgsam und gewissenhaft zu behandeln. Der Mieter ist nicht berechtigt, technische Veränderungen vorzunehmen oder die mobile Sauna technisch zu verändern.

Der Mieter haftet für alle Schäden wegen Bedienungsfehlern, Überbeanspruchung und Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch Gäste oder sonstige durch oder über den Mieter mit der mobilen Sauna in Berührung gekommenen Dritten schuldhaft verursacht worden sind. Wird bei Rückgabe ein Schaden festgestellt, so wird vermutet, das der Mieter den Schaden zu vertreten hat.

Die Nutzung der mobilen Sauna erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Der Vermieter weist darauf hin, dass bestimmte körperliche Einschränkungen (wie z.B. Schwangerschaft, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, etc.) die Nutzung der mobilen Sauna nicht zulassen. In Zweifelsfällen sollte vor Benutzung der Hausarzt konsultiert werden. Der Mieter verpflichtet sich, die Bedienungsanleitung (Sauna Manual) zu beachten und die gesetzlichen Unfälle- und Brandschutzbestimmungen einzuhalten. Die Sauna ist während des gesamten Betriebszeit zu beaufsichtigen. Vor und nach Gebrauch ist die Tür der Sauna abzuschließen.

Folgende Dinge unterliegen der Haftung des Mieters und nicht des Vermieters:

Wenn sich der Mieter oder ein Mitsaunierender Verbrennungen zuzieht, weil er z.B. :

  • auf den heißen Ofen fasst, beim Aufguss in den heißen Wasserdampf schaut, etc.
  • vom Anhänger fällt
  • sich z.B. an der Glastür oder anderen Kanten schneidet
  • Kinder unbeaufsichtigt in der Sauna sind
  • Gesundheitliche Schäden erleiden, z.B. durch zu langes Verweilen in der Sauna, etc.
  • beim Saunieren oder beim Arretieren der Anhängerstützen die Gliedmaßen einklemmt
  • bei allen Tätigkeiten im Umgang mit der Sauna verletzt

Es dürfen sich keine geistig oder körperlich beeinträchtigten Menschen unbeaufsichtigt in der Sauna aufhalten.

Folgende Regeln müssen beachtet werden:

  • Während des Betriebs dürfen die Sauna-Öfen nicht berührt werden (Verbrennungsgefahr). Ausnahme: Öffnen der Sauna-Ofentür zum befeuern/nachheizen.
  • Heiße Asche darf nur in den dafür vorgesehenen Ascheeimer gefüllt werden.
  • Die Saunatür darf nicht verstellt werden und muss jederzeit komplett geöffnet werden können.
  • Es dürfen keine Gegenstände neben, in oder auf den Sauna-Ofen gelegt werden (Ausnahme: das mitgelieferte Holz aus den Holzregalen hinter der Sauna in den Saunaofen).
  • Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt in die Sauna, auch wenn diese außer Betrieb ist.
  • Die Sauna darf nicht unter Drogeneinfluss (auch z.B. alkoholisiert) benutzt werden.
  • Kein Schweiß aufs Holz, daher IMMER Saunatuch benutzen, auf den Liegeflächen und auch auf den Fußablagen.
  • Es dürfen keine Tiere in die Sauna mitgenommen werden.
  • Die Verwendung von Sauna-Öl oder Massage-Öl in der Sauna ist untersagt.
  • Aufgüsse nur mit (reinem) Wasser, keine eigenen Aroma-Zusätze verwenden, nur die von Raus gelieferten nutzen. Aufguss nur auf die Steine gießen.
  • In der Sauna nicht mit Wasser oder anderen Flüssigkeiten herumspritzen (wie z.B. beim Wenik-Ritual, dafür ist die Sauna nicht geeignet).
  • Keine Speisen oder Getränke mit in die Sauna nehmen.
  • Zum Anzünden des Holzofens ausschließlich geeignete und zur Verfügung gestellte Anzünder aus der Verbrauchsgüter-Box nutzen, Ofen auf keinen Fall mit Flüssiganzündern etc. anzünden.
  • Schmuck und Uhren müssen vor dem Saunagang entfernt werden (Verbrennungsgefahr).
  • In der Sauna darf kein Feuer gemacht werden (außer im Sauna-Ofen).
  • In der Sauna darf nicht geraucht werden. Sämtliche Geruchsbelästigungen sind zu unterlassen.
  • Die Sauna sollte textilfrei mit großen Handtüchern betreten werden.
  • Schuhe jeglicher Art müssen vor der Sauna ausgezogen werden.
  • Es dürfen keine leicht brennbaren Materialien mit in die Sauna genommen werden.
  • Die Sauna darf nur im gesicherten Zustand genutzt werden(Stützstreben 2 x vorne und 2 x hinten, Handbremse und Unterleg-Keile an die Räder).
  • Die Saunasteine sind nicht zum Grillen geeignet.
  • Die Saunasteine dürfen nicht durch andere Steine, z.B. Lavasteine, ersetzt werden.
  • Der Ofen/ die Sauna darf nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden. Dies erledigen der Vermieter  nach jeder Benutzung mit speziellen Reinigungsmitteln.
  • Es dürfen keine explosiven Stoffe (z.B. auch keine Deo-Dosen etc.) mit in die Sauna genommen werden.
  • Es darf kein Alkohol (oder andere entzündliche Stoffe) in der Sauna als Aufguss verwendet werden.
  • Es darf sich kein Alkohol in der Sauna befinden (Explosionsgefahr).
  • Es darf kein Feuerwerk mit in die Sauna genommen werden.
  • Wenn Sie unter Klaustrophobie leiden, ist die Sauna für Sie ungeeignet.
  • Jegliche Art von elektronischen Geräten, z.B. Handys, sollte nicht in die Sauna mitgenommen werden, weil diese durch die Hitze beschädigt werden könnten.
  • Seide und Polyester sind aufgrund der großen Hitzeentwicklung nicht geeignet für die Benutzung in der Sauna.
  • Sollten diese Regeln missachtet werden, ist der Mieter gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig.
  • Ein Aufheizen der Sauna über 100 Grad Celsius ist nicht zulässig, in dem Fall bitte alle Türen und Fenster öffnen und für Abkühlung sorgen.

Wenn Raus die Saunabenutzung aus Gründen höherer Gewalt (z.B. Waldbrandgefahr) stornieren muss, wird die Saunabuchung von Raus kostenlos storniert und in einen Gutschein für den Mieter umgewandelt. Der Mieter kann diesen Gutschein zu einem späteren Zeitpunkt – nach Ende der höheren Gewalt –  in eine neue Buchung umwandeln. Der Gutschein muss innerhalb von drei Jahren nach Ende der höheren Gewalt eingelöst werden (Buchungsdatum). Wünscht der Mieter anstelle des Gutscheins die Auszahlung seines Guthabens, soll er dies Raus innerhalb eines Monats nach Erhalt der Stornierungserklärung anzeigen

6. Abreise aus der mobilen Cabin

Sie verpflichten sich, die mobile Cabin und das Grundstück am Abreisedatum bis um 11 Uhr zu verlassen. Raus ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind. Vertragliche Ansprüche werden dadurch nicht begründet.  Dem Mieter steht es frei, Raus nachzuweisen, dass Raus kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.


Sie verpflichten sich, die mobile Cabin und das Grundstück in demselben Zustand zu hinterlassen, wie Sie es vorgefunden haben, vorbehaltlich der natürlichen, vertragsgemäßen Abnutzung. Für jeglichen Müll oder unangemessenen Dreck um die mobile Cabin und auf dem Grundstück wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr erhoben.

Sie verpflichten sich, Raus über alle Schäden zu informieren, die während Ihres Aufenthaltes an der mobilen Cabin, dem Mobiliar, der Ausstattung  und/oder dem Grundstück entstanden sind und durch Sie verursacht wurden. Die Kosten für derartige Schäden oder Verluste müssen in voller Höhe an Raus gezahlt werden. Wenn Sie dies nicht tun, sind Sie verantwortlich für die Begleichung aller Ansprüche, die später aufgrund Ihrer Handlungen geltend gemacht werden (zusammen mit unseren eigenen und den vollen Rechtskosten der anderen Partei). Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist ein Schaden der Versicherung zu melden und dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

Die (vorsätzliche) Unterlassung der Schadensmeldung kann für den Mieter die notwendigen zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen haben. Schäden werden entweder direkt zwischen Mieter und Raus in gegenseitigem Einvernehmen geregelt oder an professionelle Versicherungsagenturen zur weiteren Regulierung weitergeleitet.

7. Haftung

Raus haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Raus beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Mieter vertraut und vertrauen darf. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Raus auftreten, wird Raus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Mieters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.


Wir geben keine Garantien oder Zusicherungen in Bezug auf die Dienste von Raus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Garantien, dass die Dienste von Raus eine bestimmte Qualität oder einen bestimmten Standard haben und frei von Mängeln sind.

Wir garantieren nicht, dass die Raus Website oder der Server, der die Website im World Wide Web zur Verfügung stellt, frei von Software-Viren oder Fehlern sind oder dass die Raus Website ununterbrochen funktioniert.

Die Mieter und Gäste garantieren, dass Sie Raus und den Landeigentümer von allen Ansprüchen Dritter freistellen und schadlos halten, die gegen Raus oder den Landeigentümer vorgebracht werden, jedoch durch den Mieter verschuldet wurden.

8. Schriftform und Salvatorische Klausel

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen, Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass die Vertragsparteien nachträglich feststellen, dass die Vereinbarung lückenhaft ist.

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz von Raus in Berlin. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz von Raus.

Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist Raus darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Raus nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

Stand: Juli 2022

Hygiene Standards

Hygiene Standards der StayRaus Gmbh, Schönhauser Allee 47 in 10437 Berlin

USt-IdNr.: DE343581433

Sitz der Gesellschaft: Berlin

Handelsregister: Berlin-Charlottenburg HRB 229470

Geschäftsführer: Julian Trautwein, Dr. Christopher Eilers, Johann Ahlers


Der Schutz unserer Gäste und Mitarbeiter hat für die StayRaus GmbH höchste Priorität.

1. Allgemeine Reiseinformationen

Bitte informieren Sie Sich vor Anreise über die geltenden Regelungen Ihrer jeweiligen Zieldestination in Deutschland. Die wichtigsten und aktuellen Informationen finden Sie hier:


2. Maskenpflicht

Alle Gäste müssen in öffentlichen Räumen eine medizinische oder FFP2 Maske tragen.

3. Nachweispflicht 2G/2G plus

Alle Gäste unterliegen abhängig vom Zielort den 2G/2G plus Regeln:

  • Jeder Gast muss am Anreisetag einen gültigen Impfnachweis bzw. Genesungsnachweis mit Kopie des Personalausweises und zusätzlich bei 2G plus Regionen einen negativen COVID-19 Test an die Email: stay@raus.life schicken.
  • Alle relevanten Unterlagen müssen während des Aufenthalts mitgeführt werden.
  • Für 2 G Plus akzeptieren wir zertifizierte Schnell- und PCR-Tests, die am Anreisetag nicht älter als 24 Stunden sind.
  • Für den Fall, dass die Gäste nicht den gesetzlich geforderten Nachweispflichten nachkommen, behalten wir uns das Recht vor den Zugang zu unseren Cabins zu verweigern.

4. Check-in / Check-out

  • Der Check-in/Check-out wird bei uns voll digital umgesetzt und es findet kein direkter Kontakt mit Mitarbeitern statt. Sollte es dennoch zu einem direkten Kontakt mit einem Mitarbeiter kommen, halten Sie immer mindestens 1,5m Abstand zueinander.
  • Zahlungen, Bestellungen etc. finden ausschließlich digital und bargeldlos statt.


5. Reinigung

  • Unser Personal wurde entsprechend der neuen Hygienestandards umfassend eingewiesen.
  • Wir halten uns an strenge Reinigungspläne.
  • Regelmäßige Flächendesinfektion in den Cabins zwischen jedem Gästewechsel wird gewährleistet.


6. Schutz auch Zuhause

  • Bei Husten, Schnupfen und Fieber, oder anderweitiger Symptome verzichten Sie bitte auf einen Besuch.
  • Bitte vor und nach dem Besuch bei uns sorgfältig die Hände waschen.
  • Bitte die bekannten Haushaltshygiene-Regeln einhalten.

Stand: November 2021


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